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Eignen sich Fondsentnahmepläne zur Altersvorsorge?
Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“ bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer […]
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Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“ bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.
Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.
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OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen
In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht […]
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die […]